Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Transport Quality Service Michele Civetta - TECH-DRIVE.CH
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln das
Vertragsverhältnis zwischen der Transport Quality Service Michele Civetta und den Fahrschülern. Sie
gelten für alle Dienstleistungen und Verträge, die im Rahmen der Fahrausbildung
der Fahrschule erbracht werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Fahrschüler
finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von
der Fahrschule anerkannt.
2. Anmeldung und Vertragsabschluss
- Die Anmeldung zur
Fahrausbildung erfolgt durch persönliche, telefonische oder elektronische
Kontaktaufnahme und wird durch die Bestätigung der Fahrschule verbindlich.
- Der
Vertrag über die Fahrausbildung kommt zustande, sobald die Fahrschule die
Anmeldung bestätigt. Die
Bestätigung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.
3. Teilnahmevoraussetzungen
- Der Fahrschüler muss im
Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, bevor praktische Fahrstunden
begonnen werden können.
- Der Fahrschüler muss
gesundheitlich und körperlich in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen,
und darf während der Fahrstunden nicht unter dem Einfluss von Alkohol,
Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen
könnten.
4. Lektionen
- Lektionen werden nach
Vereinbarung mit dem Fahrlehrer oder der Fahrschule festgelegt.
- Vereinbarte Lektionen sind
verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung muss mindestens 24 Stunden im
Voraus erfolgen. Erfolgt eine Absage nicht fristgerecht, wird die volle
Gebühr für die ausgefallene Lektion berechnet.
- Bei Verspätungen des
Fahrschülers gilt die vereinbarte Lektion als in voller Länge
durchgeführt.
5. Zahlungsbedingungen
- Die Gebühren für
Fahrstunden, Theorieunterricht und sonstige Leistungen werden im Voraus
oder nach Vereinbarung fällig.
- Die aktuellen Preise für
Fahrausbildung und Zusatzleistungen sind der Preisliste der Fahrschule zu
entnehmen. Änderungen der Gebühren bleiben vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug behält
sich die Fahrschule das Recht vor, weitere Fahrstunden oder Leistungen
auszusetzen, bis die offenen Beträge beglichen sind.
6. Prüfungsvoraussetzungen
- Die Fahrschule bereitet den
Fahrschüler auf die theoretische und praktische Führerprüfung vor. Die
Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in Absprache mit der Fahrschule,
sobald der Fahrlehrer den Fahrschüler für prüfungsreif hält.
- Voraussetzung für die
Anmeldung zur praktischen Prüfung ist der erfolgreiche Abschluss des
Theorieunterrichts sowie die Erreichung eines ausreichenden
Ausbildungsstands in der praktischen Fahrausbildung.
7. Haftung
- Die Fahrschule haftet nur
für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Fahrlehrer
verursacht wurden. Für Schäden, die durch den Fahrschüler während der
Fahrstunden verursacht werden, haftet der Fahrschüler selbst.
- Während der Fahrstunden ist
der Fahrschüler über die Fahrschule ausreichend versichert. Für private
Lernfahrten muss der Fahrschüler selbst eine Versicherung abschliessen.
8. Verhaltensregeln
- Der Fahrschüler verpflichtet
sich, den Anweisungen des Fahrlehrers während der Fahrstunden Folge zu
leisten.
- Bei grobem Fehlverhalten,
insbesondere bei der Missachtung von Verkehrsregeln oder Anweisungen des
Fahrlehrers, behält sich die Fahrschule das Recht vor, den
Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen.
9. Datenschutz
- Die Fahrschule erhebt und
speichert personenbezogene Daten des Fahrschülers ausschliesslich zur
Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Daten werden nicht an Dritte
weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags oder
gesetzlich erforderlich.
10. Kündigung des Vertrags
- Der Vertrag kann von beiden
Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
- Bereits bezahlte, aber nicht
in Anspruch genommene Fahrstunden werden erstattet. Bei Nichterfüllung
vertraglicher Verpflichtungen durch den Fahrschüler behält sich die
Fahrschule das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.
11. Salvatorische Klausel
- Sollte eine Bestimmung
dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fahrschule.