Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Transport Quality Service Michele Civetta - TECH-DRIVE.CH

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Transport Quality Service Michele Civetta und den Fahrschülern. Sie gelten für alle Dienstleistungen und Verträge, die im Rahmen der Fahrausbildung der Fahrschule erbracht werden. Abweichende Geschäftsbedingungen der Fahrschüler finden keine Anwendung, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich von der Fahrschule anerkannt.

2. Anmeldung und Vertragsabschluss

  • Die Anmeldung zur Fahrausbildung erfolgt durch persönliche, telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme und wird durch die Bestätigung der Fahrschule verbindlich.
  • Der Vertrag über die Fahrausbildung kommt zustande, sobald die Fahrschule die Anmeldung bestätigt. Die Bestätigung kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen.

3. Teilnahmevoraussetzungen

  • Der Fahrschüler muss im Besitz eines gültigen Lernfahrausweises sein, bevor praktische Fahrstunden begonnen werden können.
  • Der Fahrschüler muss gesundheitlich und körperlich in der Lage sein, ein Fahrzeug zu führen, und darf während der Fahrstunden nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten stehen, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen könnten.

4. Lektionen

  • Lektionen werden nach Vereinbarung mit dem Fahrlehrer oder der Fahrschule festgelegt.
  • Vereinbarte Lektionen sind verbindlich. Eine Absage oder Verschiebung muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Erfolgt eine Absage nicht fristgerecht, wird die volle Gebühr für die ausgefallene Lektion berechnet.
  • Bei Verspätungen des Fahrschülers gilt die vereinbarte Lektion als in voller Länge durchgeführt.

5. Zahlungsbedingungen

  • Die Gebühren für Fahrstunden, Theorieunterricht und sonstige Leistungen werden im Voraus oder nach Vereinbarung fällig.
  • Die aktuellen Preise für Fahrausbildung und Zusatzleistungen sind der Preisliste der Fahrschule zu entnehmen. Änderungen der Gebühren bleiben vorbehalten.
  • Bei Zahlungsverzug behält sich die Fahrschule das Recht vor, weitere Fahrstunden oder Leistungen auszusetzen, bis die offenen Beträge beglichen sind.

6. Prüfungsvoraussetzungen

  • Die Fahrschule bereitet den Fahrschüler auf die theoretische und praktische Führerprüfung vor. Die Anmeldung zur praktischen Prüfung erfolgt in Absprache mit der Fahrschule, sobald der Fahrlehrer den Fahrschüler für prüfungsreif hält.
  • Voraussetzung für die Anmeldung zur praktischen Prüfung ist der erfolgreiche Abschluss des Theorieunterrichts sowie die Erreichung eines ausreichenden Ausbildungsstands in der praktischen Fahrausbildung.

7. Haftung

  • Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Fahrlehrer verursacht wurden. Für Schäden, die durch den Fahrschüler während der Fahrstunden verursacht werden, haftet der Fahrschüler selbst.
  • Während der Fahrstunden ist der Fahrschüler über die Fahrschule ausreichend versichert. Für private Lernfahrten muss der Fahrschüler selbst eine Versicherung abschliessen.

8. Verhaltensregeln

  • Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Anweisungen des Fahrlehrers während der Fahrstunden Folge zu leisten.
  • Bei grobem Fehlverhalten, insbesondere bei der Missachtung von Verkehrsregeln oder Anweisungen des Fahrlehrers, behält sich die Fahrschule das Recht vor, den Ausbildungsvertrag fristlos zu kündigen.

9. Datenschutz

  • Die Fahrschule erhebt und speichert personenbezogene Daten des Fahrschülers ausschliesslich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung des Vertrags oder gesetzlich erforderlich.

10. Kündigung des Vertrags

  • Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit schriftlich gekündigt werden.
  • Bereits bezahlte, aber nicht in Anspruch genommene Fahrstunden werden erstattet. Bei Nichterfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Fahrschüler behält sich die Fahrschule das Recht vor, den Vertrag fristlos zu kündigen.

11. Salvatorische Klausel

  • Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12. Gerichtsstand

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fahrschule.